1 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für ein Fotoshooting am: __________für die Dauer von voraussichtlich: __________ Stunden.
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
[ ] Portrait [ ] Fashion [ ] Street [ ] Sport [ ] Bademode [ ] Dessous [ ] Verdeckter Akt
2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien
• Es handelt sich um ein TfP-Shooting (Time for prints) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf; Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen.
• Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 10 Tagen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Fotoshooting einen Downloadlink (Dropbox-Ordner oder ZIP-Datei) mit allen beim Shooting entstandenen und vom Fotografen als technisch und inhaltlich gut empfundenen, unbearbeiteten Bilder als JPEG-Datei mit einer Auflösung von 3840 x 2560 Pixel. Das Model ist berechtigt, diese Bilder digital zu bearbeiten, muss jedoch bei einer Veröffentlichung darauf hinweisen. Zusätzlich bekommt das Model auf Wunsch die vom Fotografen für sein Portfolio ausgewählten und bearbeiteten Bilder.
• Das Model verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen.
• Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.
• Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören und soll nicht hemmend auf das Model wirken.
• Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
3 Vereinbarungen zu den Bilderrechten
• Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
• Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) zu 30% finanziell beteiligt.
• Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard) in unveränderter Form oder, mit entsprechendem Hinweis der Eigenbearbeitung, in veränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.
• Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.
• Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.
4 Sonstiges
• Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
• Die Nennung des Vornamens / Namens / Künstlernamens ___________________ des Models bei Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen ist, sofern möglich:
[ ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
• Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch das Model ist, sofern möglich, erforderlich. Auf Instagram mit Bildmarkierung und Kommentarerwähnung, auf Facebook mit Namensnennung und Webseitenlink.
Vertrag auf Basis des Mustervertrages von fotorecht-aktuell.de